100 Jahre Frauenwahlrecht
Nicht erst seit der Debatte um die Galerie der demokratisch gewählten Bürgermeister in Leipzig zeigte sich ein unterschiedliches Verständnis von Demokratie und von demokratischen Wahlen auch in unserer Stadt. Doch was heißt eigentlich „demokratisch wählen“? Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland erst vor 100 Jahren 1918/19 eingeführt; zuvor waren Frauen faktisch von demokratischer Partizipation und Gleichberechtigung ausgeschlossen. Wie bekannt ist eigentlich das Engagement der Wahlleipzigerin Louise Otto-Peters (1819-1895), die sich ab 1843 in einer Artikelserie zum Thema „Frauen und Politik“ in den „Sächsischen Vaterlands-Blättern“ und 1848 in der von Louise Dittmar herausgegebenen Zeitschrift „Die Sociale Reform“ für Teilhaberechte sowie vermutlich als erste Frau in Deutschland für das Frauenstimmrecht ausgesprochen hatte? Und warum fordern aktive Frauen Ende 1989 unter dem Motto „Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“ erneut ihre demokratische Teilhabe? Was bedeutet das Wahlrecht für Frauen heute? Wie nutzen Leipzigerinnen diese Möglichkeit demokratischer Partizipation und Gleichberechtigung? Diesen und anderen Fragen geht der Vortrag in einem Brückenschlag von der Geschichte in die Gegenwart nach. Dabei werden Ergebnisse des Podcast-Projekts „Der lange Weg zur Demokratie für alle – 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland“ vorgestellt.
Der Vortrag ist Teil der öffentlichen Ringvorlesung „Umbrüche“ im Sommersemester 2019. Der Besuch ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht nötig.